Antrags-Code: CONSUL-2022-01-90
Shared Space Konzept - Vorrang für Fußgänger und Radfahrer im gesamten öffentlichen Raum der Innenstadt
Minderung des Vorrangs des Autoverkehrs dorch Ausweisung als Spielstraße oder andere verkehrsrechtliche Anordnungen und deutliche weitere Senkung der Fahrgeschwindigkeit.
Fußgänger müssen im öffentlichen Verkehrsraum der Innenstadt immer Vorrang haben. Autos weden nur geduldet und müssen sich dem Tempo der Fußgänger unterordnen. Beispiel Schönebeck / Elbe
Zustimmung unter Hinweis auf die im Verkehrsentwicklungsplan von 2014 festgelegten Ideen und Vorhaben
Ergänzende Vorschläge
1. Straße der Einheit zwischen Sandberger/Wiesenburger Str. und Kreuzung Niemegker Str. als Fußgängerzone umgestalten
2. gesamte Altstadt (Tempo 20-Zone im Verkehrsentwicklungsplan) frei nur für Busse, Lieferdienste, städtische Versorgung und Sonderfahrzeuge sowie Anlieger/Anwohner
3. Festlegung von weiteren Parkflächen am Rand der Altstadt, Parkhaus nur außerhalb der Altstadt